ADR Sondervorschrift 598
ADR Sondervorschrift 598
Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:
- Neue Batterien, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
-wenn sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind;
-wenn sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z.B. auf Paletten gestapelt;
-wenn sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; sie gegen Kurzschluss gesichert sind.
- Gebrauchte* Batterien, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
-wenn ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen;
-wenn sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z.B. auf Paletten gestapelt;
-wenn sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen;
-wenn sie gegen Kurzschluss gesichert sind.
* ,,Gebrauchte Batterien" sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befördert werden.