ADR Sondervorschrift 598

ADR Sondervorschrift 598

Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:

  •  Neue Batterien, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

-wenn sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind;

-wenn sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z.B. auf Paletten gestapelt;

-wenn sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; sie gegen Kurzschluss gesichert sind.

  • Gebrauchte* Batterien, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

-wenn ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen;

-wenn sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z.B. auf Paletten gestapelt;

-wenn sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen;

-wenn sie gegen Kurzschluss gesichert sind.

 

* ,,Gebrauchte Batterien" sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befördert werden.


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