Batteriepfand

Batteriepfand

Als gewerbliche Verkäufer sind wir dazu verpflichtet nach §10 Abs. 1 Batteriegesetz, Batteriepfand in Höhe von 7,50€ inkl. MwSt. zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Batterie keine Altbatterie abgegeben wird.

Sie können Ihre Altbatterien kostenlos bei uns entsorgen. Alternativ können Sie die Altbatterien auch bei den Wertstoffhöfen bzw. Recyclinghöfen Ihrer Stadt oder Gemeinde, Autobatteriehändlern, kostenlos entsorgen.

Der Pfandwert kann unter folgenden Voraussetzungen erstattet werden:

  • Bei Rückgabe Ihrer Altbatterie in unserer Verkaufsstelle
  • Sie schicken uns einen Entsorgungsnachweis (nicht älter als zwei Wochen) für die Altbatterie zu

Die Rückzahlung des Pfandbetrages erfolgt über dieselbe Zahlungsart, die bei Bestellung gewählt wurde. Bei Banküberweisungen sollte die Bankverbindung immer mit angegeben werden.

Belehrung nach Batteriegesetz

Sie sind als Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Batterien können nach Gebrauch an jeder Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden. Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, erkennen Sie am Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne. Die in den Batterien enthaltenen Schadstoffe sind durch chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe genannt: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (HG) Quecksilber:

Mülltonne


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